Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) meldet, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 11.02.2011 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat.
Die Änderung des § 8 Absatz 4 VwKostG sieht vor, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in den Ausnahmekatalog derjenigen Einrichtungen aufzunehmen, die für ihre Amtshandlungen auch gegenüber den eigentlich gebührenbefreiten Behörden Gebühren erheben dürfen. Dies war der DAkkS bisher nicht möglich. Durch die geplante Gesetzesänderung kann die DAkkS nun die Kosten für ihre Amtshandlungen bei der Akkreditierung von öffentlichen Konformitätsbewertungsstellen von Bund, Ländern und Kommunen über die Erhebung von Gebühren decken.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass diesen Leistungen der DAkkS kein adäquater öffentlicher Ausgleich gegenübersteht. Der Bund habe sich zwar bereiterklärt, die DAkkS mit der nötigen Anschubfinanzierung auszustatten. Daraus ergebe sich jedoch keine Verpflichtung, Leistungen der Akkreditierungsstelle zugunsten Dritter aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, erklärte die Bundesregierung.
Mit der Änderung des Verwaltungskostengesetzes vermeidet der Gesetzgeber zudem, dass durch die einseitige Gebührenbefreiung der Wettbewerb zwischen behördlichen und privaten Konformitätsbewertungsstellen verzerrt wird.
Den Artikel finden Sie unter:
http://www.dakks.de/content/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-verwaltungskostengesetzes-passiert-bundesrat
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (02/2010)
Montag, den 14. Februar 2011 um 16:20 Uhr