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Donnerstag, den 01. September 2011 um 05:05 Uhr

Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. begrüßt Durchbruch bei Zulassung von Botulinum Toxin A

Die Betroffenen hoffen seit Jahren auf den Einsatz des innovativen Wirkstoffs: Die kürzliche Zulassung von Botulinum Toxin A zur Behandlung der neurogenen Blase bei Querschnittverletzten und MS-Patienten in Irland gilt, aufgrund entsprechender Regeln im EU-Recht, als Durchbruch auch für andere europäische Länder, darunter Deutschland.
„Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. begrüßt die Entscheidung der irischen Pharmaaufsicht, denn der Einsatz von Botulinum Toxin A in der Neurourologie bedeutet einen Meilenstein bei der Behandlung von Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen“, sagt DGU-Pressesprecherin Prof. Dr. Sabine Kliesch. Aktuelle Erkenntnisse dazu werden auf dem 63. DGU-Kongress vom 14. bis 17. September 2011 in Hamburg diskutiert.

„Dank der Einführung des intermittierenden Katheterismus und der medikamentösen Therapie mit Anticholinergika, die wiederholte und aufsteigende Harnwegsinfekte und damit eine Nierenschädigung reduzieren oder ganz verhindern, haben die meisten Querschnittpatienten inzwischen eine normale Lebenserwartung. Mit dem Einsatz von Botulinum Toxin A kann nun ein entscheidender Fortschritt in der Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden“, sagt Prof. Dr. Axel Haferkamp. Der Direktor der Klinik für Urologie und Kinderurologie, Klinikum der Goethe Universität Frankfurt, erwartet die Zulassung in Deutschland in den nächsten Wochen und damit einen Wandel in der sogenannten Zweitlinientherapie der neurogenen Blasenfunktionsstörung, bei der die Harnblase ihre normale Speicher- und Entleerungsfunktion aufgrund einer Störung im Nervensystem verloren hat. Diese kann nach angeborener oder traumatischer Querschnittlähmung, bei Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson, nach Schlaganfall oder als Folge eines Diabetes mellitus auftreten.

Eine ursächliche Therapie zum Beispiel durch eine Implantation eines Hirnstimulators bei Parkinson sei, so Prof. Haferkamp, nach wie vor die Ausnahme. „Ziel der neurourologischen Behandlung ist es vielmehr, durch eine symptomatische Therapie Sekundärfolgen wie vermehrte und aufsteigende Harnwegsinfekte, Nierenbeckenentzündungen, Nierenfunktionsverlust und Dialyse sowie Harninkontinenz entgegenzuwirken. Letztere kann mit Botulinum Toxin A effektiv behandelt werden.“ Der Wirkstoff wird unter örtlicher Betäubung direkt in die Harnblase gespritzt und bewirkt eine partielle Lähmung der Blasenmuskulatur, was den Druck in der Blase verringert und Symptome wie häufigen und unwillkürlichen Harndrang im Mittel über 42 Wochen reduziert oder völlig unterbindet. Gegenwärtig ist das nur an ausgewiesenen Zentren im Rahmen von Studien im sogenannten off-label-Gebrauch möglich, wobei in der Regel keine Kostenübernahme der etwa 1000 Euro teuren Injektion durch die Krankenkassen erfolgt.

Von einer Zulassung in Deutschland könnten nach Angaben der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft allein 130 000 MS-Patienten profitieren. Prof. Haferkamp: „Die Behandlung wird weiter in spezialisierten Zentren erfolgen und bedeutend mehr Patienten als bisher zugute kommen.“ Dennoch gilt es, allzu große Erwartungen zu dämpfen: Das laufende Zulassungsverfahren deckt lediglich die Indikation zur Behandlung der neurogenen Blase infolge von Rückenmarksverletzung und Multipler Sklerose ab.


Den ganzen Artikel finden Sie unter:

http://www.idw-online.de/de/news438238

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft / Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (08/2011)

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