Donnerstag, den 10. Mai 2012 um 06:42 Uhr

TrinkwV - VUP positioniert sich zur externen Probenahme

Zur "Externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung" (TrinkwV) hat sich jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien positioniert. Nach eingehender verbandsinterner Diskussion innerhalb seiner Projektgruppe "Probenahme nach TrinkwV" wurde ein entsprechendes Dokument am 30.04.2012 beschlossen und veröffentlicht.

Mehrfach hatte der Verband in der Vergangenheit seine Kritik an der mit der Neufassung der TrinkwV (2011) eingetretenen Situation vorgetragen (VUP-Info 12.041 ). Ein Rückschrittes in der Qualität der gesetzlich verordneten Trinkwasseruntersuchungen im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Probenehmer sei zu befürchten.

Die fachgerechte Probenahme ist ein wesentlicher Bereich und die Voraussetzung für die qualitätsgerechte Trinkwasserüberwachung. Ohne berufliche Voraussetzungen könne sich in Deutschland gegenwärtig jeder in einer eintägigen Veranstaltung zum Probenehmer ausbilden lassen. Dabei sind die Inhalte der Schulungen zwar vorgegeben, die Kompetenz der Schulungsanbieter, die letztlich auch die Qualifikation prüfen und bescheinigen, wird jedoch weder definiert noch überwacht.

Die Regelungen des Gesetzes, vor allem aber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Kompetenzfeststellungsbehörde seien hier gegenwärtig nicht ausreichend, um die Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, so der VUP, dem der weitaus überwiegende Teil der in Deutschland niedergelassenen unabhängigen Trinkwasseruntersuchungsstellen angehören.

Besonders gravierend werde dieses Problem, da sich gegenwärtig Unternehmen auf dem Markt positionieren, die als Kunden der Betreiber von Versorgungsanlagen Probenehmer selbst ausbilden ohne über ein eigenes fachkompetentes Labor zu verfügen und dann einen Handel mit Trinkwasserproben betreiben. Hier stellt der Verband die Unabhängigkeit der Analysenhändler und deren Probenehmer in Frage. Der Verband stellt sich nicht gegen die Existenz derartiger Unternehmungen, erwartet jedoch, dass diese wie jedes zugelassene Labor auch, für die Probenahme amtlich akkreditiert sein müssen oder dass deren Probenehmer mit nachweislich ausreichender Qualifikation als Mitarbeiter in das Qualitätssicherungssystem des analysierenden akkreditierten Labors einzubinden sind.

In Ergänzung zu den Regelungen der TrinkwV und der DAkkS appelliert der Verband an alle Laboratorien, die als download zu beziehende VUP-Position zu beachten.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.vup.de/artikel.php?id=1009&typ=i&cat_id=0

Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien VUP  (05/2012)
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