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Mittwoch, den 17. August 2011 um 11:55 Uhr

Neue EU-Verordnungen: Akkreditierung von Verifizierungsstellen für Emissionsberichte soll zur Pflicht

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) bildet seit Anfang 2005 den Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik. Mit diesem Politikinstrument beabsichtigt die Europäische Union ihre im Kyoto-Protokoll und darüber hinaus festgelegten Verpflichtungen zur Treibhausgasminderung kosteneffizient zu erfüllen. Das EU-EHS ist das erste und größte internationale „Cap-andtrade“-System für den Handel mit Emissionsrechten für Kohlendioxid (CO2) und andere Treibhausgase auf Ebene der Unternehmen. Im Mittelpunkt dieses Systems stehen die Emissionszertifikate als gemeinsame „Handelswährung“, wobei ein Zertifikat zum Ausstoß von einer Tonne CO2 berechtigt. Durch nationale Zuteilungspläne legen die einzelnen Mitgliedstaaten fest, wie viele Zertifikate jede einzelne Anlage jährlich erhält. Die Begrenzung („cap“) der Gesamtzahl der zugewiesenen Zertifikate führt dann zu der Knappheit, die für einen Handel erforderlich ist.

Ihre Emissionswerte müssen die Anlagenbetreiber im Rahmen des EU-EHS den Registern der jeweiligen Mitgliedstaaten melden. Wichtig hierbei: Diese Emissionsberichte werden zuvor durch „Verifizierer“ überprüft, die als unabhängige Dritte sicherstellen, dass die gemeldeten Treibhausgasemissionen korrekt sind. Anders als in Deutschland ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten eine Akkreditierung als Kompetenznachweis für diese verifizierenden Prüfgesellschaften bereits obligatorisch. Um die Vorgehensweise europaweit zu harmonisieren, erarbeitet der europäische Gesetzgeber derzeit im Kontext des EU-EHS zwei Verordnungen: die M&R-Verordnung („Monitoring & Reporting“) und die A&V-Verordnung („Accreditation & Verification”).

In diesen Verordnungen wird die Akkreditierung zurzeit als einzige Möglichkeit für die Zulassung von Verifizierungsstellen definiert und damit zur Wahrung der Unabhängigkeit auch das „Vieraugenprinzip“ (also Trennung von Begutachtung und Entscheidung) etabliert.

Beide Verordnungen befinden sich derzeit in der Entwurfsphase. Sie werden Ende 2011 in Kraft treten und sollen bis Januar 2013 implementiert sein. Die A&V-Verordnung wird damit erstmals für die Emissionsberichte des Jahres 2013 gelten, die dann spätestens bis März 2014 vorliegen müssen. Die normative Grundlage für die Akkreditierung von Verifizierern ist die DIN EN ISO 14065. Diese legt die Anforderungen für die Akkreditierung von Stellen fest, die Treibhausgasemissionen verifizieren und validieren.

Die Vorbereitungen eines harmonisierten Akkreditierungssystems im Bereich EU-EHS wird derzeit auf europäischer Ebene durch die European co-operation for Accreditation (EA) maßgeblich begleitet. Auf nationaler Ebene bereitet die DAkkS in Kooperation mit dem Umweltbundesamt die Akkreditierung von Verifizierungsstellen nach EU-EHS vor. Letztere werden zukünftig auf der gleichen Stufe wie andere akkreditierte Stellen (Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen) stehen. Die Akkreditierung wird mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnungen als Instrument der Kompetenzbewertung weiter gestärkt, wobei noch unklar ist, ob der deutsche Sonderweg des Einsatzes von Einzelgutachtern noch als Parallelmöglichkeit für eine begrenzte Zeit möglich bleiben wird.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.dakks.de/content/neue-eu-verordnungen-akkreditierung-von-verifizierungsstellen-f%C3%BCr-emissionsberichte-soll-zur

Quelle: DAkkS (08/2011)

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