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Freitag, den 22. Oktober 2010 um 09:08 Uhr

DAkkS und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung regeln Zusammenarbeit

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vertiefen ihre Zusammenarbeit. Am 19. Oktober 2010 unterzeichneten Norbert Barz, Geschäftsführer der DAkkS, und BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden in Bonn eine Verwaltungsvereinbarung der beiden Stellen.
 
Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BEL)Die Beteiligten waren sich einig, dass damit die Grundlage für eine partnerschaftliche und gesetzlich geforderte Zusammenarbeit bei Akkreditierungsverfahren geschaffen wurde. Die Vertragspartner leisten hierdurch einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung, das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
 
Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass Laboratorien, Zertifizierungsstellen und Inspektionsstellen bestimmte Bewertungsleistungen von Produkten und Dienstleistungen kompetent und unter Beachtung normativer und gesetzlicher Anforderungen durchführen. Auf Basis einer Akkreditierung erteilt die BLE als zuständige Behörde in den Bereichen Nachhaltige Bioenergie, Ökolandbau, Fleischklassifizierung und Rindfleischetikettierung die Befugnis, Konformitätsbewertungen vorzunehmen.
 
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der DAkkS und der BLE regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Beauftragung von Begutachtern der BLE. Hier nutzt die DAkkS bei ihren Akkreditierungsverfahren in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktiv die Fachkompetenz der BLE. Die daraus entstehenden Vorteile für Konformitätsbewertungsstellen sind die hohe Verlässlichkeit der Begutachtung und die schnelle Befugniserteilung durch die BLE.
 
Die DAkkS hofft, dass die Kooperation mit der BLE auch Pilotcharakter für die noch zu treffenden Vereinbarungen mit weiteren Behörden hat. Hierzu zählen die Stellen der Länder, die aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben erst eine Befugnis erteilen müssen, bevor eine Konformitätsbewertungsstelle in den sensiblen Bereichen Medizinprodukte, Gendiagnostika, Sicherheitstechnik sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit ihre Tätigkeit ausüben darf.

Den Artikel finden Sie unter:

http://www.dakks.de/node/327

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (10/2010)

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