Montag, den 11. April 2011 um 11:43 Uhr

Änderung des Verwaltungskostengesetzes in Kraft getreten

Am 12. März 2011 ist die Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) in Kraft getreten (BGBl. I S. 338 ff.). Durch die Gesetzesänderung kann die DAkkS nun die Kosten für ihre Amtshandlungen bei der Akkreditierung von öffentlichen Konformitätsbewertungsstellen von Bund, Ländern und Kommunen über die Erhebung von Gebühren decken. Dies war der DAkkS bisher nicht möglich, da diese öffentlichen Rechtsträger eigentlich gebührenbefreit sind.
 
Die Änderung des § 8 Absatz 4 des Verwaltungskostengesetzes nimmt die Akkreditierungsstelle nun in den Ausnahmekatalog der Einrichtungen auf, die auch gegenüber diesen eigentlich befreiten Behörden Gebühren erheben dürfen. Neben der Akkreditierungsstelle ist dies etwa auch der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oder der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erlaubt.
 
Die Bundesregierung wies im Rahmen ihrer Gesetzesinitiative darauf hin, dass diesen Leistungen der DAkkS bisher kein adäquater öffentlicher Ausgleich gegenüberstand. Der Bund habe sich zwar bereiterklärt, die DAkkS mit der nötigen Anschubfinanzierung auszustatten. Daraus ergebe sich jedoch keine Verpflichtung, Leistungen der Akkreditierungsstelle zugunsten Dritter aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, erklärte die Bundesregierung. Mit der Änderung des Verwaltungskostengesetzes vermeidet der Gesetzgeber auch, dass durch die einseitige Gebührenbefreiung der Wettbewerb zwischen behördlichen und privaten Konformitätsbewertungsstellen verzerrt wird.
 
Für die betroffenen Stellen bedeutet die Gesetzesänderung, dass für alle nach dem 12. März 2011 begonnenen Amtshandlungen der DAkkS im Rahmen von Akkreditierungsverfahren wie z. B. für eine Begutachtung Gebühren erhoben werden.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.dakks.de/content/%C3%A4nderung-des-verwaltungskostengesetzes-kraft-getreten

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (04/2011)
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